Videoüberwachung
Detektion, Alarmierung und Dokumentation in Einem

Videoüberwachung - Welchen Vorteil habe ich dadurch?

Eine effiziente und vor allem sinnvolle Art der Absicherung ist die Videoüberwachung. Die meisten Videoüberwachungsanlagen heutzutage kommen durch die bewegungsempfindliche Videosensorik ohne zusätzliche Bewegungsmelder aus und können den Anwender über Smartphone-Apps per Push-Benachrichtigung alarmieren. Zudem ist ein Videoüberwachungssystem ein hervorragendes Dokumentationsmittel. Nicht nur Ihnen als Besitzer, sondern auch Ihrer Versicherung und der Polizei dient das Video einer Überwachungskamera als wichtiges Beweisstück.

Für eine professionelle und vor allem redundante Videoüberwachung benötigen Sie Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte, so genannte Rekorder, die das Videomaterial auf Festplatten speichern können. Diese sind von den unterschiedlichsten Herstellern erhältlich und bieten eine enorm große Funktionsvielfalt. So unterscheiden sich diese in maximaler Festplattenkapazität, Steuerung per mobiler App, Übertragungsmöglichkeiten, und diversen anderen Funktionen.

Des Weiteren gibt es zwei wesentliche Unterschiede in der Aufnahmetechnik. Beispielsweise gibt es die, etwas älteren, analogen Überwachungskameras mit eigenem Stromanschluss und direktem Anschluss an die Aufnahmegeräte. Und dann gibt es die modernen und professionellen IP-Kameras, welche sogar über das Netzwerkkabel mittels PoE-Technologie (Power over ethernet) direkt mit Strom versorgt werden können, oder teilweise sogar komplett kabellos mit integrierten Akkus, WLAN und Speicherkarten funktionieren. Hierbei bestimmen diverse Kameraeigenschaften wie Sensorgröße und Kameraobjektiv in welcher Qualität die Aufnahme entsteht. Darüber hinaus gibt es oftmals grundlegende Unterschiede im Aufbau der Überwachungskamera. So gibt es zum Beispiel fest installierte Kameras in allen möglichen Formen, aber auch motorisierte Schwenkkameras welche eine 360°-Überwachung ermöglichen.

Sie können eine Überwachungskamera kaufen, welche dauerhaft aufnehmen kann und somit stark frequentierte Räume oder Flächen überwachen. Hier spielt die Aufnahmedauer eine wichtige Rolle. Alternativ können Sie aber auch Kameras erwerben, die mithilfe eines integrierten Bewegungssensors Bewegung im Raum erkennen und nur aufnehmen, wenn im eingestellten Zeitraum Bewegung detektiert wurde.

Mittlerweile ist Sicherheitstechnik so fortgeschritten, dass die Aufnahme und Speicherung von Überwachungsvideos über mehrere Wochen möglich ist, vorausgesetzt ihr Rekorder verfügt über entsprechend viel Speicherplatz. Außerdem können mittlerweile fast alle digitalen Überwachungskameras, selbst “Chinaware”, über eine eingebaute Infrarotbeleuchtung auch nachts aufnehmen.

Moderne Aufnahmesysteme in der Videotechnik nutzen verschiedene Filter und technische Lösungen, um optimale Aufnahmen zu erhalten. So können Sie nicht nur die Videoaufnahmen in voller HD-Auflösung genießen, sondern bei Bedarf auch problemlos hineinzoomen und vor allem Standbilder in hervorragender Qualität erhalten. Dies kann im Einbruchsfall die Identifizierung der Straftäter deutlich vereinfachen.

Rechtslage zur Videoüberwachung

Immer wieder kommt die Frage auf, ob eine Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht. Dient die private Videoüberwachung als Beweismittel? Zuletzt wurde diese Frage vor Gericht geklärt, als es um die Form der Dashcams ging. Hier handelt es sich um eine Art der Fahrtdoku-mentation im Straßenverkehr. Die Dashcam wird zwar stark umstritten, kann aber in begründeten Fällen auch als Beweismittel genutzt werden. Dabei ist aber schwer erkennbar, wann eine Videoaufnahme als begründet wichtig gilt und wann nicht. Was ist erlaubt – was ist verboten?

Grundsätzlich dürfen Sie Kameras am eigenen Haus oder auf dem Firmengelände anbringen, denn es gilt: Solange es Ihr Privatgrundstück ist, ist das Verwenden von Überwachungstechnik vollkommen legitim. Generell sind Sie aber mit festen Kameras sicherer in der Rechtslage als mit schwenkbaren Modellen, da somit ein versehentliches Schwenken zum Nachbarn ausgeschlossen werden kann. Sollte die Kamera das Nachbarsgrundstück aufnehmen, oder sollte dieser den Eindruck haben, dass Ihre Kamera seinen Garten filmt, dann kann er Ihnen diese Kamera zu Recht verbieten. Somit sollte die Kamera also festmontiert werden und im besten Fall so aufgestellt sein, dass der Nachbar nicht gefilmt werden kann. Dies gilt auch für Kameraattrappen, denn nur so entgehen Sie der Gefahr von ihrem Nachbarn angezeigt zu werden.

Beachten Sie einfach folgende Checkliste beim Montieren Ihrer Kamera:

  • Kamera filmt nur das eigene Grundstück
  • Nachbar kann durch die Ausrichtung der Kamera nicht irritiert werden, dass sein Grundstück gefilmt wird
  • öffentliche Wege werden nicht aufgenommen oder sind geschwärzt
  • Hinweisschilder angebracht
  • Attrappen befolgen ebenfalls die Regeln

Zu guter Letzt bleibt die Frage offen, was mit der Privatsphäre der Personen ist, welche Ihr Grundstück bewusst besuchen. Hier gilt die Hinweispflicht. Diese wird so umgesetzt, dass Sie ein Hinweisschild auf dem Privatgrundstück oder auf dem Firmengelände anbringen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass Sie die Umgebung filmen. Somit haben Sie Ihre Hinweispflicht erfüllt indem Sie die Person informiert haben und ihnen die Wahl gegeben haben, ob Sie das Grundstück betreten oder nicht.

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